Arbeitsvertrag
zwischen .................................................................
Arbeitgeber
und
Frau/Herrn.............................................................
Arbeitnehmer
1 Beginn des Anstellungsverhltnisses
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 01.09.2008 als Bodenbeschichter eingestellt.
Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare Aufgaben zu verrichten.
Die ersten sechs Monate des Anstellungsverhltnisses gelten als Probezeit.
2 Vergtung
Die monatliche Bruttovergtung betrgt 10 000 ?.
Die Vergtung wird jeweils am Ende eines Monats gezahlt.
Die Zahlung von etwaigen Sondervergtungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prmien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begrndung eines Rechtsanspruchs fr die
Zukunft.
3 Arbeitszeit
Die regelmige Arbeitszeit betrgt wchentlich 40 Stunden ohne die Bercksichtigung von Pausen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dringendem betrieblichen Anlass berstunden anzuordnen. Die Auszahlung der berstundenvergtung erfolgt jeweils mit der Vergtung des Folgemonats.
4 Urlaub / Nebenttigkeit
Der Arbeitnehmer erhlt einen Erholungsurlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Die Festlegung des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Der Arbeitnehmer darf whrend des Urlaubs keiner Erwerbsttigkeit nachgehen.
5 Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzglich mitzuteilen. Bei Arbeitsunfhigkeit infolge Erkrankung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber sptestens am dritten Krankheitstag ? wenn dies kein Arbeitstag ist, sptestens am dar-auffolgenden Arbeitstag - eine rztliche Bescheinigung ber die Arbeitsunfhigkeit, sowie deren vor-aussichtliche Dauer vorzulegen.
6 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ber alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Ttigkeit bei dem Arbeitgeber zur Kenntnis gelangen, auch nach seinem Ausschei-den Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses sind alle betrieblichen Un-terlagen sowie etwa angefertigte Abschriften oder Kopien an den Arbeitgeber herauszugeben.
7 Kndigungsfristen
Whrend der Probezeit knnen beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kndigen.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kndigung nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulssig.
Jede Kndigung bedarf der Schriftform.
8 Nebenbeschftigung
Whrend der Dauer der Beschftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Ttigkeit, die die Ar-beitsleistung des Arbeit?nehmers beeintrchtigen knnte, untersagt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschfti?gung den Arbeitgeber zu informieren.
9 Schlussbestimmungen
Nebenabreden und nderungen des Vertrages bedrfen zu ihrer Rechtsgltigkeit der Schriftform.
Sollte infolge nderung der Gesetzgebung oder durch hchstrichterliche Rechtsprechung eine Be-stimmung dieses Vertrages ungltig werden, wird die Gltigkeit der brigen Bestimmungen hierdurch nicht berhrt.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berhrt die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht.
Ort
Datum
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Arbeitgeber Arbeitnehmer